BESTELLUNGEN
Die Bestellungen des Käufers werden durch WSA OFFICE PROJECT AG schriftlich bestätigt. Eine nachträgliche Änderung der Bestellung durch den Käufer ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis von WSA OFFICE PROJECT AG möglich. Als Folge der Änderung durch den Käufer können sich Preise und der Liefertermin verändern.

LEISTUNGSUMFANG
Sofern keine anders lautende Vertragsvereinbarung vorhanden ist, beinhaltet die Leistung durch WSA OFFICE PROJECT AG bei einer Büromöbelbestellung folgende Punkte: einmalige Anlieferung, Entladen und Montage der Büromöbel sowie das Entsorgen der Verpackung.

LIEFERUNGEN
Der Käufer trägt die Verantwortung, dass für die Anlieferung und Montage einwandfreie Bedingungen für einen reibungslosen Ablauf gewährleistet sind. Das heisst, im Minimum ist die Zufahrt frei und gesichert, Aufzüge bzw. Zugänge sind vorhanden und die Montageflächen sind frei von andersweitigen Gegenständen.

VERRECHNUNG VON ZUSATZLEISTUNGEN
Bei Behinderung oder Nicht-Wahrnehmung der oben erwähnten Kundenverantwortung ist WSA OFFICE PROJECT AG berechtigt, pro zusätzlicher Arbeitsstunde und Monteur CHF 124.00 in Rechnung zu stellen.

ANNAHMEVERZUG
Wird eine Annahme der Lieferung zum vereinbarten Liefertermin durch den Käufer verweigert oder verhindert, ist WSA OFFICE PROJECT AG berechtigt, dem Kunden monatlich mindestens 1 % des Rechnungsbetrages zusätzlich in Rechnung zu stellen.

EINLAGERUNG VON MATERIAL BEI WSA
Ist die Einlagerung von Waren notwendig, so wird diese zu einem Ansatz von CHF 18.00 pro m³ pro Monat in Rechnung gestellt. Der Aufwand für Einlagerung und Nachlieferung wird individuell, nach effektivem Aufwand verrechnet (mind. CHF 170.00).

EINLAGERUNG VON MATERIAL BEIM HERSTELLER
Kann die Ware beim Hersteller eingelagert werden, so werden die entsprechenden Kosten an den Kunden weiterverrechnet.

BEANSTANDUNGEN
Der Käufer hat die gelieferte Ware zu prüfen und bei Mängel oder Beanstandungen diese auf dem Lieferschein zu vermerken. Spätere Beanstandungen werden nicht mehr berücksichtigt.

GARANTIEN
PRODUKTEGARANTIE
Die WSA OFFICE PROJECT AG garantiert die einwandfreie Lieferung ihrer Produkte. Allfällige Mängel sind nach Ende der Montage(n) zu erfassen und werden kostenlos behoben. Die Produktegarantie gilt für 24 Monate ab Montagetermin und umfasst alle auftretenden Materialmängel. Ausgenommen sind Technologieprodukte sowie Mängel, die auf unsachgemässe und unsorgsame Benützung respektive Bedienung zurückzuführen sind.

ZAHLUNGEN
Der Rechnungsbetrag ist innert 30 Tagen an WSA OFFICE PROJECT AG zu bezahlen, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung besteht. Werden WSA OFFICE PROJECT AG Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage stellen, behalten wir uns vor, von einem Vertrag zurückzutreten oder eine sofortige Anzahlung des Rechnungsbetrages, oder eine Vorauszahlung des gesamten Rechnungsbetrages zu verlangen.

EIGENTUMSVORBEHALT
Alle von WSA OFFICE PROJECT AG gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Ware deren Eigentum.

ÄNDERUNGEN
WSA OFFICE PROJECT AG ist jederzeit berechtigt, ihre Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu ändern.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist Dietlikon (Schweiz). Gerichtsstand ist Bülach. Alle Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen schweizerischem Recht.